Ehrungsordnung

Stadt Bad Waldsee

Landkreis Ravensburg

 

E h r u n g s o r d n u n g

für Sportler

 

 

 

1. A l l g e m e i n e s

 

  1. Die Stadt Bad Waldsee ehrt erfolgreiche Sportler bzw. Mannschaften durch Verleihen

der Sport-Ehrenmedaille, jeweils verbunden mit einer Urkunde an den einzelnen Sportler.

 

  1. Die Sport-Ehrenmedaille wird für herausragende Leistungen verliehen. Auf eine Ab-

stufung der Auszeichnung wird verzichtet. Damit sollen die Leistungen der Sportler vor

der Öffentlichkeit in gleichwertiger Form Anerkennung finden. Dem Bürgermeister bleibt

es überlassen, in welcher Form er besonders hervorragende Leistungen zusätzlich

würdigt.

 

  1. Die Sport-Ehrenmedaille trägt die Bezeichnung „Sport-Ehrenmedaille der Stadt Bad

Waldsee“ mit Jahreszahl. Der Name des Sportlers wird eingraviert. Die herausragende

Leistung wird in der Urkunde verzeichnet.

 

  1. Geehrt werden Sportlerinnen und Sportler, die in Bad Waldsee wohnen oder für Sport-

vereine von Bad Waldsee starten.

 

 

 

  1. E h r u n g e n

 

  1. Geehrt werden alle Einzel- und Mannschaftssieger, die eine Meisterschaft erreichen,

welche von den ordentlichen Mitgliedsorganisationen des Deutschen Sportbundes und

seiner Fachverbände sowie sonstigen Sportfachverbänden ausgeschrieben und aner-

kannt sind und zwar in Disziplinen, in denen Deutsche-, Europa- und Weltmeisterschaf-

ten ausgetragen oder die bei Olympischen Spielen geführt werden. Ein Mannschafts-

sieg kann nur dann anerkannt werden, wenn er von der 1.Mannschaft des jeweiligen

Vereins errungen wurde.

 

  1. Die Ehrung erhalten in der Regel alle Sieger, die mindestens bei den Deutschen

Meisterschaften einen 6. Platz, bei den Württembergischen, Baden-Württembergischen

den 3.Platz oder bei Süddeutschen Meisterschaften den 4.Platz erreichen.

Jahresbestenlisten werden nicht anerkannt.

 

  1. Die Ehrung von Mannschaften, die den Aufstieg in eine höhere Spielklasse erreicht

haben, bleibt der Stadtverwaltung überlassen (z.B. spontane Ehrung nach dem Auf-

stiegsspiel) . In besonderen Ausnahmefällen kann zusätzlich an den Mannschafts-

führer die Sport-Ehrenmedaille bei der offiziellen Sportlerehrung überreicht werden.

 

 

 

 

  1. Für die Jahresbesten der Versehrtensportler und die Einzel- bzw. Mannschaftssieger

der Junioren und Jugendlichen gelten die vorgenannten Regelungen.

 

  1. Die Ehrenmedaille wird dem Sportler bzw. der Mannschaft nur für die herausragendste

sportliche Leistung verliehen.

 

 

3. V e r f a h r e n

 

3.1 Der Verein meldet einen oder mehrere nach seiner Meinung herausragende Sportler mit Begründung. Die Anträge zur Ehrung der Sportler bzw. Mannschaften werden alljährlich bis zum 15.3.des Folgejahres dem Ehrungsausschuss vorgelegt. Dieser besteht aus den beiden Vorsitzenden der Sportgemeinschaft, einem Vertreter der Stadtverwaltung und den beiden vom Gemeinderat bestimmten Vertretern des Gemeinderats. Nach Prüfung werden die Vorschläge an den Verwaltungsausschuss weitergeleitet.

 

3.2 Der Verwaltungsausschuss entscheidet über die Anträge.

 

3.3 Der Sportgemeinschaft und der Stadtverwaltung bleibt es unbenommen, in gesondert

gelagerten Einzelfällen Ehrungsvorschläge an den Verwaltungsausschuss zu unter-breiten.

 

3.4 Das Recht der Ortschaften, bei vergleichbaren sportlichen Leistungen eine spontane Ehrung vorzunehmen, wird durch diese Ehrungsordnung nicht berührt.

 

 

4. D u r c h f ü h r u n g

 

4.1 Die Ehrung wird in festlichem Rahmen vollzogen. Sie erfolgt entweder beim „Ball des Sports“ oder im Rahmen eines Empfangs der Stadt. Die Verleihung der Medaille erfolgt durch den Bürgermeister.

 

4.2 Die Durchführung der Ehrung ist Angelegenheit der Stadtverwaltung.

 

 

5. I n k r a f t t r e t e n

 

Die Neufassung tritt mit Beschluss des Gemeinderats in Kraft.

 

 

 

 

Bad Waldsee, den 10.04.2006



Die Ehrungsordnung zum download
Ehrungsordnung06.pdf
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